Motion Ausbildungs- und Sozialbereich

Engagement von Betrieben im Ausbildungs- und Sozialbereich in der Submissionsgesetzgebung besser berücksichtigen

Eingereicht von Christian Hadorn SVP Ochlenberg · 22. Januar 2007

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens so anzupassen, dass das Engagement von Betrieben in den Bereichen (Lehrlings-) Ausbildung und Soziales besser gewichtet wird.

Begründung:
Im öffentlichen Beschaffungswesen kann beim Ausschreibungsverfahren der Auftraggeber Eignungskriterien festlegen. So können bereits heute beispielsweise besondere Leistungen zu Gunsten der Berufsbildung und besondere Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau bei der Auswahl des Anbieters berücksichtigt werden.

Es ist ein gesellschafts-, sozial- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen, das Engagement der Unternehmen im Ausbildungs- und Sozialbereich inskünftig stärker zu honorieren. Unternimmt in diesen Bereichen ein Anbieter besondere Anstrengungen, so soll dies beim Auswahlverfahren ins Gewicht fallen. Dadurch wird für die Unternehmen ein Anreiz geschaffen, sich in den Bereichen (Lehrlings-)Ausbildung und Soziales noch stärker zu engagieren.

Auf regionaler Ebene wurden bereits in diese Richtung Anstrengungen unternommen. So haben die Vertreter der Konferenz der GemeinderatspräsidentInnen des Amtes Aarwangen, der Wirtschaftsorganisationen im Oberaargau (Wirtschaftsverband Oberaargau und Berner KMU Landesteil Oberaargau) sowie der Stellenleitungskonferenz Sozialdienste Oberaargau am 1. November 2006 einen Appell für die Bereitstellung von „niederschwelligen“ Arbeitsplätzen erlassen. Mit diesem Pilotprojekt sollen junge, erwerbslose, Sozialhilfe beziehende Erwachsene vermehrt in den Arbeitsprozess integriert werden. Bei der Ausarbeitung dieses Appells wurde u.a. festgehalten, dass mit einer Änderung der Submissionsgesetzgebung für ein derartiges soziales Engagement der Betriebe ein Anreiz geschaffen werden soll.

Mit einer Anpassung der Gesetzgebung im öffentlichen Beschaffungswesen im obigen Sinne wird den Arbeitgebern ein Anreiz für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für sozial Schwache gegeben. Die öffentliche Hand erhält damit direkt ein Instrument, um „sozial engagierte Betriebe“ vermehrt und gezielt zu unterstützen. Diese Gesetzesänderung liegt im Interesse der Öffentlichkeit, der Betriebe sowie der sozial Schwachen (=win-win-Situation).

Diese Motion wurde angenommen und als erfüllt abgeschrieben.

So wird Arbeitgebern ein Anreiz für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für sozial Schwache gegeben.
So wird Arbeitgebern ein Anreiz für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für sozial Schwache gegeben.

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