Keine Kantonspolizistinnen und -polizisten ohne Schweizer Pass.

Eingereicht von Lars Guggisberg, SVP und Christian Hadorn, SVP Mai 2011

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der in der aktuellen Legislaturperiode geplanten Teil-revision der Polizeigesetzgebung vorzusehen, dass grundsätzlich nur Personen in den Polizeidienst aufgenommen werden können, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

Gemäss der Aufgabenteilung im Bereich der inneren Sicherheit nach Artikel 57 der Bundesverfassung liegt die Polizeihoheit grundsätzlich bei den Kantonen. Dementsprechend ist es im Rahmen seiner Organisationsfreiheit jedem Kanton selber überlassen, die Anstellungsbedingungen für das mit Poli-zeiaufgaben betraute Personal festzulegen. Es zeichnet sich keine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung ab. Einige Städte und Kantone sehen für die Ausübung polizeilicher Funktionen keine Be-schränkung auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht mehr vor (z.B. Städte Basel und Genf, Kantone Appenzell und Schwyz). Angesichts der heute bestehenden Rekrutierungsschwierigkeiten werden auch im Kanton Bern Stimmen laut, das Schweizer Bürgerrecht als Aufnahmebedingung in den Poli-zeidienst ganz fallen zu lassen. Davon ist aus folgenden Gründen abzusehen:

Die Polizei nimmt elementarste Staatsaufgaben war: Sie ist verantwortlich für die Vollstreckung des Rechts und sorgt für die Sicherheit der Bevölkerung sowie für Ruhe und Ordnung. Polizeifunktionen dürfen deshalb nur Personen übertragen werden, die integriert sind und sich zu unserem Staat, unse-ren Werten und unserer Rechtsordnung bekennen. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kann durch Personen mit Schweizerischem Bürgerrecht am wirkungsvollsten und gegenüber den Rechtsunterwor-fenen am glaubwürdigsten wahrgenommen werden.

Die Polizei sieht sich bei der täglichen Arbeit mit immer grösseren Herausforderungen konfrontiert. Die Respektlosigkeit, die Gewalt und Drohungen gegenüber der Polizei haben in den letzten Jahren mas-siv zugenommen. Ein funktionierendes und harmonierendes Polizeicorps ist deshalb umso wichtiger. Eine Abkehr von der heutigen, funktionierenden Regelung bzw. mit der grundsätzlichen Zulassung von Polizistinnen und Polizisten ohne Schweizer Bürgerrecht bestünde zunehmend die Gefahr für Konflikte innerhalb des Corps. Die Ausübung polizeilicher Funktionen würde zusätzlich erschwert.

Auf das Erfordernis des Schweizer Bürgerrechts darf – wie nach heute geltendem Recht – nur in ab-soluten Ausnahmefällen verzichtet werden für Mitarbeitende mit wissenschaftlicher oder fachspezifi-scher Ausbildung, die nicht in direktem Kontakt mit der Bevölkerung Polizeifunktionen ausüben.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Annahme und gleichzeitige Abschreibung (103 Ja, 43 Nein, 0 Enthaltungen)

Lars Guggisberg und Christian Hadorn
Lars Guggisberg und Christian Hadorn
Keine Kantonspolizistinnen und -polizisten ohne Schweizer Pass.
Keine Kantonspolizistinnen und -polizisten ohne Schweizer Pass.

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